Nach langem Hin und Her und starker öffentlicher Kritik an der bisherigen Praxis, hat das Kabinett heute (nach mehr als 15 Jahre langer Diskussion) einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem der direkte Wechsel aus einem hohen politischen Amt in die Wirtschaft erst nach Ablauf einer Karenzzeit erlaubt sein soll.
In der Pressemitteilung des Innenministeriums heißt es dazu unter anderem:
„Bundesregierung bringt Karenzzeit für Regierungsmitglieder auf den Weg. Kabinett beschließt den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzentwurf. Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre beschlossen.“
„Der Entwurf sieht vor, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung dieser anzuzeigen haben, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Dabei kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Die Untersagung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten, kann in Ausnahmefällen aber auch auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden.“
Was von der CDU als großer Wurf gesehen wird, stößt bereits beim Koalitionspartner auf arge Zweifel. So sagte zum Beispiel der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner in einem Interview mit dem Deutschlandfunk:
„…man hätte das durchaus strenger machen können. Man hätte die Zeiten länger machen können, denn es geht ja darum, nicht, dass man nicht in die Wirtschaft wechseln darf, aber dass man nicht unmittelbar in einen Bereich hineinwechselt, für den man vorher politisch zuständig war.“
Besonders bemerkenswert und sicher für die CDU eher unangenehm, dass ausgerechnet an dem Tag, an dem das Kabinett die Karenzzeit beschließt, die amtierende Verkehrs-Staatssekretärin zu einer Spitzenlobbyistin werden soll. Katharina Reiche soll zum 1. September 2015 direkt aus dem Ministerium zum VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) wechseln und dort zur Hauptgesschäftsführerin werden.
Die Opposition hält die Regelung für bei weitem nicht ausreichend und fordert eine Karenzzeit von drei Jahren. Eine Zeitdauer die auch wir uns wünschen würden und die auch die Vertreter von Lobby-Control und Transparency International fordern. In einer gemeinsamen Presserklärung haben Transparency International Deutschland und LobbyControl Nachbesserungen des Gesetzentwurfs verlangt. So erscheint die Karenzzeit von 12 bis 18 Monaten deutlich zu kurz.
„Gerade die Fälle Pofalla und Niebels zeigen das Erfordernis einer deutlich längeren Abkühlphase. Beide schieden im Dezember 2013 aus ihren Ämtern aus, und traten ihre neuen Stellen Anfang 2015 an. Zwar müsste aus unserer Sicht bei solchen Fällen der maximale Rahmen von 18 Monaten ausgeschöpft werden, aber auch das wäre zu kurz: Für die Wirtschaft sind die in dem hohen Amt gewonnenen Erkenntnisse und das vorhandene Netzwerk deutlich länger als nur ein Jahr oder 18 Monate von Interesse.“
„Es kann nicht sein, dass Verstöße gegen das Gesetz folgenlos bleiben. Öffentlicher Druck läuft bei ausgeschiedenen Spitzenpolitikern ins Leere. Mit Sanktionen würde die Regierung klar machen, dass sie es mit der Karenzzeit wirklich ernst meint.“
Die Mitglieder dieses Gremiums „sollen Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen.“ Die Entscheidung der Bundesregierung wird zusammen mit der Empfehlung des Gremiums veröffentlicht.
„Die vorgesehenen Regelungen sollen dazu beitragen, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung nicht zu beeinträchtigen und die Betroffenen vor Unsicherheit oder ungerechtfertigter Kritik zu schützen.“
{ 0 Kommentare... }