Wirtschaft

Quelle: blogspot Foto: Thommy77
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Warum es wichtig gewesen wäre, die EU-Bürgerkonsultation in allen Sprachen zu veröffentlichen!

Mit dem Enddatum 09.08.2011 endete eine europaweite Bürgerbefragung zum Thema “Beratung über Möglichkeiten, den Gebrauch von Plastiktüten zu reduzieren und Möglichkeiten, die Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit der in Richtlinie 94/62/EC genannten Verpackungen und Verpackungsmüll und die Kennzeichnung von biologisch abbaubaren Produkten für die Verbraucher.”

So ungelenk wie der Titel der Bürgerkonsultation, so wenig konsequent war die Umsetzung. Anstatt den zur Befragung gehörenden Fragebogen in den Sprachen aller Mitgliedsländer zu veröffentlichen und so wirklich allen Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, den Fragebogen qualifiziert zu beantworten, wurde der Fragebogen nur in englischer Sprache angeboten.

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Quelle: photocase; Foto: gabs0110
Quelle: photocase; Foto: gabs0110

Unter dieser Überschrift steht eine aktuelle Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Instituts Fresenius, Taunusstein. Die Studie belegt unter anderem, dass die deutschen Verbraucher um ihre Einflussmöglichkeiten für bessere Lebensmittelqualität wissen, aber sie zu wenig nutzen:

So sagen 82 % der Befragten, dass die Kaufverweigerung das wichtigste Einflussmittel sei, aber nur 23 % schöpfen nach der Befragung ihre Einflussmöglichkeiten für bessere Lebensmittelqualität auch wirklich voll aus.

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Es ist ein Bericht des brasilianischen Arbeitsministeriums, in dem es heißt, dass es gegen Inditex, die Mutterfirma von Zara, Anschuldigungen wegen menschenunwürdiger Beschäftigung und Kinderarbeit gäbe. Festgestellt wurden diese Verstöße im Rahmen einer Inspektion von zwei Fabriken in Sao Paulo. Von den inspizierten Fabriken heißt es, sie verkaufen ihre Produkte an Zara. Der Vorwurf der Kinderarbeit stammt also nicht aus irgendeiner dubiosen Quelle, sondern kommt von höchst offizieller Stelle.

Dass der Vorwurf eine Berechtigung hat, lässt sich auch aus einem Bericht von Textilwirtschaft-Online, dem wichtigsten Branchenorgan der Textilwirtschaft, ableiten, in dem es heißt:

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Quelle: photocase; Foto: snygo

“Viel Geld für wenig Arbeit”. So oder ähnlich lauten die Versprechungen, mit denen Menschen geködert werden sollen, die auf der Suche nach einem Zusatzverdienst im Internet oder auf den Kleinanzeigenseiten der – oftmals kostenlosen – wöchentlichen Anzeigenblätter unterwegs sind. Genauso gerne wie mit dem haltlosen Versprechen des “Viel für Wenig” wird mit tollen Aufstiegschancen und der freien Zeiteinteilung geworben. Und allen Aufklärungsbemühungen zum Trotz fallen immer noch viele Gutgläubige und/oder unter finanziellem Druck stehende Menschen auf diese verlogenen Anpreisungen herein.

Um ihren Schwindeleien einen “seriöseren” Anschein zu geben, arbeiten die Betrüger mit renommierten Kooperationspartnern zusammen oder laden in bekannte Hotels am Ort ein. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte Susanne Petermann von der Verbraucherzentrale Hessen dazu:

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activia
Beitrag zum Klimaschutz oder Verbrauchertäuschung? Foto: Redaktion

Ein Joghurtbecher ist ein Joghurtbecher ist ein Joghurtbecher – könnte man glauben. Umweltschutz ist Umweltschutz ist Umweltschutz – könnte man glauben. Weit gefehlt! Die Frage: “Was für ein Becher ist ein Joghurtbecher?” kann zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, bei denen es um viele Tausend Euro geht.
Genauso ist es mit dem Umweltschutz. Längst geht es nicht mehr um den Umweltschutz allein. Er spielt zwar noch eine wichtige Rolle in den Aktivitäten der verschiedenen Verbände – mindestens genauso wichtig ist für die Vereine und Verbände allerdings die Frage geworden: “Wie sichern wir unsere Finanzierung?

Nur vor diesem Hintergrund kann und darf der Streit um den neuen Danone Joghurtbecher betrachtet und sein Wert für die Umwelt beurteilt werden.

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activia
Beitrag zum Klimaschutz oder Verbrauchertäuschung? Foto: Redaktion

Wieder einmal ist Danone mit einem seiner “Gesundheitsprodukte” ins Gerede gekommen. Diesmal geht es bei dem Joghurt Activia jedoch nicht um die bereits von foodwatch heftig kritisierte Werbung für “Eine Wunderwaffe gegen „Blähbauch“ und der Garant für perfektes Darmwohlbefinden?”, es geht um eine neuartige Verpackung.
Diese ist nicht wie bisher aus dem Kunststoff Polystyrol gefertigt, sondern aus dem Biokunststoff PLA. PLA kann aus einem nachwachsenden Rohstoff (z.B. Mais) gewonnen werden und ist (je nach Zusammensetzung) biologisch abbaubar. Diese umweltverträglichen Eigenschaften haben dazu geführt, dass PLA gerne von Organisationen beworben wird, die in der Landwirtschaft (Innovationsforum Polymilchsäure in Teterow)  oder im Umweltschutz (WWF-Deutschland) engagiert sind.

Diese besonderen Materialeigenschaften nutzte Danone, um – gemeinsam mit dem WWF-Deutschland - eine  Werbekampagne zu starten und den neuen Becher als Beitrag zum Klimaschutz bekannt zu machen, sehr zum Ärger der Deutschen Umwelthilfe, die in dem Becher keinerlei Fortschritt im Umweltschutz erkennen will. Und alle Beteiligten beziehen ihre Argumente aus einer Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu).

Und hiermit beginnt das Informations-Dilemma für die Verbraucher.

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Quelle: photocase ; Foto: gagarenne
Quelle: photocase ; Foto: gagarenne
Achtung an Wand

Was das Verbraucherinformationsgesetz bisher nicht geschafft hat, nämlich “klare und eindeutige Verbraucherinformationen” auf einfache Art zu liefern, das wird für Lebensmittel ab heute mit lebensmittelklarheit.de, der neuen Internetplattform des Verbraucherzentrale Bundesverband, möglich sein. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hessen (und finanziell unterstützt vom BMELV) – dort wird das Portal praktisch umgesetzt – wird lebensmittelklarheit.de ein interaktives Informationsportal sein, das ausführliche und gut verständliche Informationen zur Kennzeichnung von Produkten anbietet und Raum für Diskussionen einräumt.

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So unglaublich sie sich anhören mag, so wahr ist unsere Überschrift. Die von den Verbraucherzentralen und anderen Verbraucherschutzorganisationen als Mogelpackungen bezeichneten Verkaufsverpackungen etlicher Food- und Nonfood-Artikel sind weder illegal noch sonst wie rechtswidrig. Vielmehr genügen sie dem, was die europäische Gesetzgebung seit 2009 und das Eichgesetz (§ 7 Abs. 2 (“Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.”) seit fast 40 (!) Jahren regelt.

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Vorsicht_Mogelpackung_Achtg453146_R_by_Rike_pixelio de (3)

Mit der Freigabe von Packungsgrößen hat das Europäische Parlament am 11.04.2009 ein neues Kapitel im Lebensmittelverkauf eröffnet. Bis zu diesem Datum waren für bestimmte Produkte sogenannte Nennfüllmengen vorgeschrieben. Diese Vorschrift hatte zur Folge, dass für bestimmte Produkte bestimmte Standards galten. Man kaufte ein bestimmtes Produkt eben immer zu 100, 200 oder 250 Gramm. Damit ist nun Schluss. Verbraucher müssen bei jedem Artikel damit rechnen, auf unterschiedliche Füllmengen zu treffen.

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Quelle: photocase; Foto: Fubby
Quelle: photocase; Foto: Fubby

Jetzt ist es also vollbracht!

Was zur Zeit der Proteste von Wackersdorf, Brokdorf oder Wyhl undenkbar schien, ist am 30. Juni 2011 wahr geworden. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags haben gemeinsam (!) (mit Ausnahme der LINKEN) den Ausstieg aus der Atomenergie und die Hinwendung zu den erneuerbaren Energien beschlossen. In einem Beschluss, der so unumkehrbar scheint, dass ein neuerliches Umschwenken – auch in 10 Jahren noch – einem politischen Kamikaze-Manöver gleichkommen dürfte – oder doch nicht?

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