Neue Regeln für online-Petitionen ab 1. Januar 2012
Seit Jahresanfang gibt es eine verlängerte Frist für die Unterstützung von Online-Petitionen im Deutschen Bundestag. Ab Jahresmitte soll auch eine anonymisierte Mitzeichnung möglich sein.
Seit Januar wird den Bürgern eine Zeitperiode von vier Wochen eingeräumt, um die erforderlichen 50.000 Unterschriften für eine Online-Petition zu sammeln. Erreichen sie diese Anzahl von Mitzeichnern, wird das Anliegen vom Petitionsausschuss in öffentlicher Beratung behandelt. Bislang galt eine Frist von drei Wochen.








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