Engagement

Da ist ein “negativer Befund” ein erfreuliches Ergebnis und ein “positiver Befund” so ziemlich das Schlimmste, was einem Menschen nach einer ärztlichen Untersuchung passieren kann. Wie das? Es geht bei diesen Formulierungen um einen Verdacht, der sich im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung eingestellt hat, und der im ersten Fall nicht bestätigt wird, im zweiten Fall leider zur Tatsache wird. Während sich dieser Zusammenhang noch relativ leicht erklären läßt, wird es, selbst bei einfacheren Befunden, für einen medizinischen Laien schnell unverständlich.

Dieses Problem haben drei Studenten aus Dresden erkannt und 2011 die Internetplattform “was hab’ ich?” gegründet. Hier erhalten Patienten kostenlos Übersetzungen ihrer Arztbefunde geliefert.
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Ein besonderer Dank geht an Jochen Reinecke von der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung

Standen Sie schon einmal vor der Aufgabe eine Festplatte zu partitionieren, ein aufgrund mehrfacher Pin-Falscheingabe gesperrtes Handy zu entsperren oder gar einen nagelneuen Beamer in Betrieb zu nehmen? Dann sind Sie möglicherweise an der Bedienungsanleitung verzweifelt – wenn es diese überhaupt in gedruckter Form und nicht nur als vollversiegelte CD-ROM gab.

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Der folgende Satz ist nach Einschätzung von Jonas Jansen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung eine der größten Lügen im Internet: “Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiere sie” – und er dürfte Recht haben. Oder haben Sie vor der Eröffnung eines Accounts bei Google oder Twitter, Facebook oder Amazon deren AGB gelesen? Wissen Sie wirklich, was genau Sie mit dieser Aussage vorgeben zu kennen? Wohl kaum. Und das birgt jede Menge Risiken und Gefahren. Ein junger Jurastudent der internationalen Hochschule Sciences Po in Paris hat jetzt angefangen, AGB wirklich zu lesen und in seinem Projekt Terms of Service; Didn’t Read (ToS;DR) zusammenzustellen auf was wir achten sollten und was es zu wissen gilt.

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Jetzt unterzeichnen: Petition gegen das Leistungsschutzrecht!

Knapp eine Woche bleibt den Gegnern des neuen Leistungsschutzrechtes noch, um die online-Petition 35009 gegen das Leistungsschutzrecht beim Deutschen Bundestag noch über die Schwelle der 50.000 Unterschriften zu heben – derzeit sind knapp 14.000 Unterzeichner gewonnen. Auch wenn es schwierig werden dürfte, die für eine öffentliche Ausschusssitzung erforderlichen 50.000 Unterschriften zu erreichen, lohnt sich dafür jede Anstrengung.

Wird das Leistungsschutzrecht in der derzeitigen Form verabschiedet, dann zahlt sich die Lobbyarbeit des Burda- und des Axel-Springer-Verlags aus. Ausgerechnet Burda, die mit nachrichten.de über Jahre genau das betrieben haben, was sie jetzt bekämpfen. Rechtzeitig hat die Burda-Gruppe nachrichten.de nun verkauft.

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Die Diskussion darum, was besser ist, ein (von vielen als reine Verschwendung empfundenes) Elterngeld oder der konsequente und stetige Neu- und Ausbau von Kindertagesstätten wird (mit Beteiligung kirchlicher Stellen) mit aller Härte und Unnachgiebigkeit geführt – letztendlich zu Lasten der Kinder, denn praktische Maßnahmen fallen dieser Diskussion zum Opfer. Eine schlimme Perspektive, aber dem Himmel sei Dank, es gibt ja noch die Pragmatiker.

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Neue Regeln für Online-Petitionen ab 1. Januar 2012

Seit Jahresanfang gibt es eine verlängerte Frist für die Unterstützung von Online-Petitionen im Deutschen Bundestag. Ab Jahresmitte soll auch eine anonymisierte Mitzeichnung möglich sein.

Seit Januar wird den Bürgern eine Zeitperiode von vier Wochen eingeräumt, um die erforderlichen 50.000 Unterschriften für eine Online-Petition zu sammeln. Erreichen sie diese Anzahl von Mitzeichnern, wird das Anliegen vom Petitionsausschuss in öffentlicher Beratung behandelt. Bislang galt eine Frist von drei Wochen.

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Der Kalender der bayerischen Polizei ist ins Gerede gekommen. Zu Recht?
Was meinen Sie?

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Quelle: photocase; Foto: codswollop
Quelle: photocase;
Foto: codswollop

Erstmalig hat das Team von LobbyControl zu einer Abstimmung im Internet aufgerufen, an deren Ende die Verleihung des ersten Negativpreises für undemokratische Lobbyarbeit stehen wird.

Nominiert sind fünf Kandidaten, von denen jeder Êinzelne in der Vergangenheit bereits erste Meriten für besonders unsaubere Lobbyarbeit erringen konnte. Alle Kandidaten zeichnen sich durch besonders gekonntes (aber erfreulicherweise nicht final erfolgreiches) Verschleiern und Manipulieren aus.

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Seit 1997 veröffentlicht die Initiative Nachrichtenaufklärung jedes Jahr eine Liste mit den 10 Themen, die das Land bewegen sollten – es aber nicht tun. Nach dem Vorbild des US-amerikanischen Project Censored will die Jury Themen ins Licht der Öffentlichkeit stellen, über die in den Medien nicht oder nicht ausreichend berichtet wird. Gefunden werden die Themen durch eigene Recherchen und über die Meldungen von interessierten Bürgern. Wenn Ihnen also ein Thema begegnet, das von allgemeinem Interesse ist und von dem Sie glauben, dass es zu wenig Beachtung findet, dann melden Sie es der INA.

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Indem Sie Ihren Mobilfunkanbieter nach fairen und grünen Handys fragen, leisten Sie bei jeder Handy-Anschaffung einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur fairen Entlohnung der Menschen in Produktionsländern wie China, Indien oder Taiwan.

In Deutschland gibt es nach Auskunft des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) zurzeit etwa 105 Millionen Handys. Für das Jahr 2010 wird eine Neukaufanzahl von ca. 28 Millionen erwartet.

Gleichzeitig liegen noch ca. 60 Millionen (die Schätzungen schwanken zwischen 40 und 120 Millionen) Althandys ungenutzt in deutschen Wohnungen herum. Trotzdem ist das Verbraucherbewusstsein im Umgang mit alten Handys zunehmend besser geworden und Altgeräte werden sorgfältig einem Recyclingkreislauf zurückgeführt.

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