Vor knapp einem Jahr wurden die Regelungen für Abgeordneten-Diäten und Bestechung neu geregelt. Zum Januar 2015 erfolgt die zweite Anhebung von 8.667 Euro auf 9.082 Euro. Künftig orientiert sich die Erhöhung der Diäten an der Entwicklung der Nominallöhne. Als Ausgangsgröße dient die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag). Mit der Neuregelung für Strafen bei Bestechung konnte die Bundesrepublik endlich, elf Jahre (!) nach Unterzeichnung, die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren (am 12. November 2014)
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- Dieter Klemke
- Datum
- 29.01.2015 um 17:07 Uhr
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